Was ist eine beglaubigte Übersetzung?
Eine beglaubigte Übersetzung ist eine offizielle Übersetzung, angefertigt von einem vereidigten Übersetzer, der von einem Gericht ermächtigt wurde und der die Übersetzung mit einer Klausel, seinem Stempel und seiner Unterschrift versieht, um die Richtigkeit derselben zu bescheinigen. Eine solche Übersetzung wird von den Behörden in Deutschland, in Frankreich und in vielen anderen Ländern anerkannt.
Amtlich beglaubigte Übersetzungen vom Übersetzungsbüro ACS Traduction werden in Deutschland und in Frankreich, sowie in vielen anderen Ländern anerkannt, zum Beispiel in Österreich, Luxembourg, der Schweiz, Belgien, in den USA, in Kanada, Großbritannien, Neuseeland.
Und was sind dann zertifizierte, amtliche oder offizielle Übersetzungen?
All diese Bezeichnungen beschreiben dieselbe Art von Übersetzung und können somit synonym verwendet werden: Es handelt sich dabei um eine beglaubigte Übersetzung, die von einem öffentlich bestellten und beeidigtem Übersetzer angefertigt und mit einer Klausel, seinem Stempel und seiner Unterschrift beglaubigt wird.
Eine "zertifizierte Übersetzung", eine "amtliche Übersetzung" oder eine "offizielle Übersetzung" ist also nichts anderes als eine beglaubigte Übersetzung.
Wann ist eine Legalisierung der Unterschrift bei einer beglaubigten Übersetzung notwendig?
Bei einer Legalisierung unterzeichnet und somit beglaubigt der vereidigte Übersetzer seine Übersetzung in Anwesenheit eines Notars oder eines offiziellen Beamten des Rathauses oder Landgerichts. Diese offizielle Person wiederum zertifiziert daraufhin auf der Übersetzung, dass die Unterschrift des vereidigten Übersetzers authentisch ist.
Legalisierung bei Übersetzungen zur Verwendung in Deutschland oder der EU
Wenn Sie Ihre Übersetzung für eine Behörde oder Einrichtung in Deutschland oder einem anderen Land der EU benötigen, dann muss die Unterschrift des vereidigten Übersetzers generell nicht legalisiert werden.
Legalisierung bei beglaubigten Übersetzungen zur Verwendung im außer europäischen Ausland und für VISA-Anträge
Wenn Ihre offizielle Übersetzung außerhalb der EU zum Einsatz kommen soll, muss die Unterschrift des vereidigten Übersetzers in manchen Fällen legalisiert werden.
Dies ist in erster Linie von dem Empfänger der beglaubigten Übersetzung uns seinen Anforderungen abhängig. Daher ist es notwendig, dass Sie sich im Vorhinein beim Adressaten über die Notwendigkeit einer Legalisierung erkundigen und uns dies vor Beginn der Übersetzung mitteilen.
Eine Legalisierung wird vor allem dann verlangt, wenn die beglaubigte Übersetzung für ein Außenministerium oder eine Botschaft gedacht ist.
Es ist wichtig, dass Sie uns bei bereits bei der Bestellung der Übersetzung die Notwendigkeit einer Legalisierung mitteilen, da es sich dabei um einen zusätzlichen Service handelt, der nicht im Preis der beglaubigten Übersetzung enthalten ist.
Wann benötigt eine beglaubigte Übersetzung eine Apostille ?
Eine Apostille bescheinigt die Echtheit eines offiziellen Dokuments. In den meisten Fällen ist es ratsam eine Apostille von dem Originaldokument anfertigen zu lassen und daraufhin sowohl das Dokument, als auch die Apostille übersetzen zu lassen. Ob eine Apostille für Ihre Übersetzung notwendig ist, können Sie beim Empfänger Ihrer Übersetzung anfragen.
Sollten Sie eine Apostille der Übersetzung (und nicht des Originals) benötigen, muss die Unterschrift des Übersetzers in jedem Fall zunächst legalisiert werden. Daraufhin ergeben sich zwei mögliche Szenarien für die Erlangung einer Apostille:
1.Wenn das Land, in welchem die Übersetzung verwendet werden soll, das Haager Übereinkommen vom 05.10.1961 unterschrieben hat, muss das Original und die beglaubigte Übersetzung i.d.R. vom Inhaber der Urkunde bei einer der Apostille-Behörden vorgezeigt werden, um eine Apostille zu erhalten.
2. Wenn das Land das Haager Übereinkommen nicht unterschrieben hat, muss die beglaubigte Übersetzung zusammen mit der Originalkunde beim Außenministerium und dann bei der Botschaft oder beim Konsulat vorgelegt werden.
Unsere Übersetzungsagentur ist auf beglaubigte Übersetzungen und Fachübersetzungen spezialisiert. Die oben stehenden Informationen sind rein informativ und ohne Gewähr. Wir empfehlen Ihnen, sich vor der Bestellung Ihrer beglaubigten Übersetzungen bei den entsprechenden Behörden detailliert zu informieren, welche Formalitäten in Ihrem Land zu beachten sind.
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